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Kinder und Unterhalt |
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-Sorgerecht
Wenn keiner der Ehegatten einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stellt, so verbleibt es nach den gesetzlichen Regelungen beim gemeinsamen Sorgerecht. Es kann beantragt werden, dass Teile des Sorgerechtes (z. B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitssorge) bei Uneinigkeit auf ein Elternteil übertragen wird. Die vollständige Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge ist an umfassende Voraussetzungen geknüpft und wird von den Gerichten als letztes Mittel gesehen.
-Umgangsrecht
Zum Wohle des Kindes sollte hier eine einvernehmliche Regelung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich erscheint, kann eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden. Die Umgangszeiten sind unter Beachtung des Alters, der Entfernung der Wohnorte usw. vom Einzelfall abhängig. Jedoch kann als Orientierung jedes 2. Wochenende, Hälfte der Ferien und Teilung der Feiertage genommen werden.
-Unterhalt
Beim Ehegattenunterhalt muss der Trennungsunterhalt (bis zur rechtskräftigen Scheidung) und der nachehelich Unterhalt unterschieden werden. Wenn keine notarielle Vereinbarung vorliegt, kann im Scheidungsverfahren oder separat die Regelung der Unterhaltszahlungen vor dem Familiengericht beantragt werden. Für die Erstellung einer einvernehmlichen Regelung oder für die gerichtliche Klärung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. In gerichtlichen Unterhaltsstreitigkeiten besteht für beide Ehegatten die Pflicht einen Anwalt zu beauftragen um rechtsverbindliche Erklärungen beim Gericht abgeben zu können. Ohne Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch den Antragsgegner wird ein sogenannter Versäumnisbeschluss erlassen, unbeachtlich ob Sie sich persönlich gemeldet haben oder nicht. Wenn Sie meine Hilfe benötigen, setzen Sie sich hierzu mit mir in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren oder schildern Sie mir Ihren Sachverhalt per E-Mail, sodass eine Rechtsberatung per E-Mail vorgenommen werden kann.
Der Kindesunterhalt bestimmt sich im Allgemeinen nach der Düsseldorfer Tabelle und kann kostenfrei durch Erstellung einer Urkunde beim Jugendamt festgesetzt werden. Aus dieser Urkunde kann bei Zahlungsverzug die Zwangsvollstreckung, z. B. durch Lohnpfändung und Kontopfändung durchgeführt werden.
Für den Fall, dass keine Urkunde durch den Unterhaltsschuldner freiwillig erstellt wird, sollte die Unterhaltsverpflichtung zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen gerichtlich geklärt werden.
-Kindergeld
Das Kindergeld bekommt der Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind seinen ständigen Wohnsitz hat. Es findet dann zur Hälfte auf die Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils Anrechnung.
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AnWaltskanzlei Simone Sperling |
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nach den Bestimmungen der ZPO und des FAMFG
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S C H N E L L - U N K O M P L I Z I E R T - Z U V E R L Ä S S I G |